Start Sozialpsychiatrie
05 | 09 | 2010
Neues zur Sozialpsychiatrievereinbarung

Nach monatelangem Ringen hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beschlossen, die alle Krankenkassen in Deutschland zum Abschließen einer Sozialpsychiatrievereinbarung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet.

Seit 1.7.2009 gilt bundesweit verpflichtend eine neue Sozialpsychiatrievereinbarung, die es kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen ermöglicht, Leistungen für Patienten nicht nur durch den Arzt, sondern auch durch weitere Mitarbeiter (Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen, Heilpädagogen) zu erbringen. Das macht die Arbeit vielfältiger, umfassender, fundierter und ermöglicht es, Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen und deren Familien auf vielfältigen Ebenen zu begleiten (Therapie, Elterntraining, Lehrergespräche, Kooperation mit Schulpsychologen, Jugendämtern, Ergotherapeuten, Logopäden...).

Dieses Verfahren stand bis vor wenigen Wochen auf der Kippe. Den jahrelangen Bemühungen des Berufsverbandes BKJPP beim Bundesministerium für Gesundheit und dem Einsatz vieler Kollegen, Politiker und der Presse ist es zu verdanken, dass diese Regelung nun Gesetzeskraft hat und relativ unverrückbar ist. Die Vorgeschichte dazu lesen Sie unten.

Leider sind die Probleme unserer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen damit aber noch nicht gelöst. 

Vorgeschichte

Am 30.6.2008 haben die Verbände der Krankenkassen die Sozialpsychiatrievereinbarung gekündigt. Grund war die unklare Finanzsituation der Krankenkassen ab 1.1.2009 aufgrund der aktuellen Gesundheitsreform ("Gesundheitsfonds").

Die Folge war, dass die ca. 350 sozialpsychiatrischen Praxen für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Deutschland - auch unsere Praxis - ihren therapeutischen Mitarbeitern zum Jahresende 2008 hätten kündigen müssen, da die nötigen finanziellen Mittel dann nicht mehr zur Verfügung standen. Davon betroffen sind pro Jahr ca. 200.000 psychisch kranke Kinder und Jugendliche und ihre Familien.

Ausweg war, dass der zum 1.7.2008 neu gegründete GKV-Spitzenverband mit den Fachärzten und den Krankenkassen eine Anschlussregelung finden konnte. Dieser Verband besaß aber zunächst kein einheitliches Mandat aller Krankenkassen, weshalb die Verhandlungen auf Bundesebene im August 2008 zunächst gescheitert sind, dies war auch mit Stand Anfang Februar 2009 nicht anders.

Was von Juli bis Februar 2009 geschah:

Das Bundesgesundheitsministerium hat sich für das Anliegen der Sozialpsychiatrievereinbarung sehr stark gemacht und allen Beteiligten unmissverständlich klargemacht, dass eine Fortsetzung der Regelung gewünscht und erwartet wird.

Am 17.9.2008 hat sich der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung darauf geeinigt, die Sozialpsychiatrievereinbarung für ein Quartal, also bis 31.3.2009, bundesweit zu verlängern.

Das war eine günstige Entwicklung, weil es unserer Praxis zunächst die Weiterarbeit ermöglicht. Ab 1.4.09 bestand dasselbe Problem weiter - die Verträge der Krankenkassen waren gekündigt. Die Bayerischen Krankenkassen haben sich Anfang Februar 2009 bereit erklärt, in Bayern die Sozialpsychiatrievereinbarung so lange weiter laufen zu lassen, bis es eine bundesweite Lösung gibt.

Demnach zeichnete sich ab, dass es eine bundesweite Lösung wegen des Widerstands einiger Krankenkassen aber nur durch eine Gesetzesänderung geben konnte: Erst, wenn im §84 des SGB V verankert ist, dass die Krankenkassen einer SPV beitreten müssen, wird es keine Alternativen mehr geben.

Am 18.2.09 hat das Bundeskabinett eine Gesetzesänderung des 5. Sozialgesetzbuches beschlossen. Damit ist der Beitritt zur Sozialpsychiatrievereinbarung nun deutschlandweit für alle Krankenkassen PFLICHT. Das ist eine große Errungenschaft, die durch die jahrelangen Bemühungen des Berufsverbandes BKJPP beim Bundesministerium für Gesundheit entstanden ist. Auch die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt hat sich nach Gesprächen mit Dr. Nedoschill in den letzten Monaten sehr stark persönlich bei Gesundheitsministerin Ulla Schmidt für dieses Anliegen eingesetzt.