Ihr Kind ist bereits in unserer Behandlung, und Sie benötigen ein neues Rezept?
Medikamenten-Rezepte
Bitte geben Sie uns Zeit zur Bearbeitung Ihres Rezepts inmitten unseres vollen Praxistages:
Bestellen Sie Rezepte mindestens zwei Werktage (Mo-Fr) vorher.
Rezept-Anrufbeantworter: 09132 / 747278-50
Online-Rezeptbestellung
Bitte denken Sie daran, dass wir zu Beginn eines Quartals (1. Jan / 1. Apr / 1. Jul / 1. Okt) immer zuerst das Versichertenkärtchen Ihres Kindes in unserer Praxis einlesen müssen, bevor wir ein Rezept ausstellen dürfen.
Alternativ können Sie bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Krankenkassen-App eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) anfordern. Ihre Krankenkasse schickt sie über den sicheren Dienst KIM direkt an uns. Sie benötigen dazu diesen QR-Code:

Ersatzbescheinigungen per Fax, Papier oder Email können wir nicht berücksichtigen.
FAQ – Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Warum brauche ich für eine Rezeptbestellung jetzt eine eEB und nicht mehr meine Gesundheitskarte?
Wenn Sie weiter entfernt wohnen und nur ein Rezept benötigen, muss Ihre Gesundheitskarte nicht mehr per Post an die Praxis geschickt werden.
Stattdessen genügt eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) Ihrer Krankenkasse.
Diese bestätigt Ihren Versicherungsschutz und wird direkt von Ihrer Krankenkasse an unsere Praxis übermittelt.
Was ist eine eEB?
Die eEB ist ein digitaler Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse.
Sie ersetzt in diesen Fällen das Einlesen der Gesundheitskarte und ist rechtlich ausreichend, um ein Rezept auszustellen.
Wie beantrage ich eine eEB?
Die eEB wird über die App Ihrer Krankenkasse beantragt (z. B. TK-App, AOK-App, Barmer-App).
In der App wählen Sie bitte:
- Ersatzbescheinigung oder Versicherungsnachweis
- Versand an unsere Praxis per KIM (besonders gesicherter Kommunikationsweg in der Medizin)
Ich habe keine Krankenkassen-App – geht es auch anders?
Derzeit stellen die Krankenkassen die eEB regelhaft nur über ihre App zur Verfügung.
Ohne App ist eine elektronische Ersatzbescheinigung in der Regel nicht möglich.
In diesem Fall bringen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte beim nächsten Praxisbesuch mit.
Was hat es mit dem QR-Code auf sich?
Wir haben einen QR-Code mit unserer KIM-Adresse erstellt.
- In der Praxis können Sie diesen QR-Code vom Aushang abfotografieren, wenn Sie Ihre Gesundheitskarte vergessen haben.
- Auf unserer Webseite finden Sie denselben QR-Code ebenfalls.
Der QR-Code erleichtert es Ihnen, in der Krankenkassen-App unsere Praxis korrekt auszuwählen, damit die eEB direkt an uns gesendet wird.
Reicht eine gefaxte oder eingescannte Ersatzbescheinigung aus?
Für planbare Rezeptbestellungen ohne Praxisbesuch leider nein.
Papier- oder Faxbescheinigungen können wir hierfür nicht mehr berücksichtigen.
Muss ich meine Gesundheitskarte später noch vorzeigen?
Ja. Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte bei Ihrem nächsten persönlichen Praxisbesuch im laufenden Quartal mit.
Für die vorübergehende Rezeptbestellung reicht die eEB aus.
Gilt das auch für Betäubungsmittel-Rezepte (BTM)?
Ja. Auch hierfür benötigen wir einen gültigen Versicherungsnachweis.
Die eEB ist ausreichend.
BTM-Rezepte werden aber weiterhin nur auf Papier ausgestellt.
Ergotherapie- und Logopädie-Verordnungen
Über die Fortsetzung einer Ergotherapie oder Logopädie entscheidet der Arzt immer neu, sobald die behandelnde Therapie-Praxis den Bericht an uns geschickt hat. Bitte planen Sie einige Tage Zeit für die Neuverordnung ein. Bitte lassen Sie keinesfalls schon „neue Termine“ in der Ergo- oder Logopraxis stattfinden, ohne ein Rezept zu haben – ohne Rezept müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Auch Ergotherapie- und Logopädie-Verordnungen können wir Ihnen nur gegen Vorlage des Versichertenkärtchens persönlich aushändigen, oder per Post zusenden.
E-Rezepte
Die früheren „rosa Kassenrezepte“ werden seit 2024 nur als e-Rezept digital ausgestellt.
Gelbe BTM-Rezepte können nicht als e-Rezept ausgestellt werden, ebenso auch nicht Ergotherapie- oder Logopädie-Verordnungen.
